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EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Welche Absätze in keiner Datenschutzerklärung fehlen sollten

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Datenschutz-Texte, Cookie-Hinweis und anonymisierte IP-Adressen – ein kleiner Ratgeber


Anpassung rechtlicher Texte an die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung sollte individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt werden. Gerne füge ich Ihrer Webseite Datenschutz-Texte, die mit einem Generator oder durch eine Rechtsberatung erstellt wurden, hinzu.

Auch die Einbindung eines EU-Cookie-Hinweises bzw. EU-Cookie-Richtlinie sollte vorgenommen werden. Weiterhin sollte ggf. sichergestellt sein, dass Analyse-Programme und -Plugins wie z. B. Google Analytics datenschutzkonform lediglich anonymisierte IP-Adressen übermitteln. Welche Änderungen ab dem 25.05.2018 in keiner Datenschutzerklärung fehlen sollten ist abhängig von der Funktionalität auf Ihrer Hompage sowie auch von Größe und Gesellschaftsform Ihres Unternehmens. Für die meisten Webseiten ohne automatisierter Datenverarbeitung ist z. B. die Aufnahme folgender Absätze für die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Ihre Datenschutz-Texte zu empfehlen:

  • Datenverarbeitung
  • Cookies
  • Sicherheit personenbezogener Daten
  • Weitergabe personenbezogener Daten
  • Personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen
  • Auskunftsrecht
  • Speicherung, Speicherdauer, Speicherort
  • Datenübertragbarkeit / Anbieterwechsel
  • Recht auf Löschung / Recht auf Vergessenwerden
  • Widerspruchsrechts gegen die Datenverarbeitung / Widerrufsrecht
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
  • Soziale Netzwerke