DSGVO & ePVO & TTDSG
Kurz und knapp für kleinere Websites:
- Für die Session-Cookies von WordPress brauchen Sie keinen Cookie-Hinweis. Ein Absatz in Ihrer Datenschutzerklärung reicht.
- Eine Datenschutzerklärung kann einfach per Online-Generator erstellt werden.
- Google-Webfonts müssen lokal eingebunden werden.
- Videos können lokal eingebettet werden.
- Kontaktformulare und weitere Formulare können mit CAPTCHAs und anderen Lösungen geschützt werden, die ohne Übermittlung datenschutzrelevanter Informationen an Drittanbieter auskommen.
- GMaps und Youtube-Videos können einzeln vor dem Laden mit einer Einwilligung versehen werden.
- Werden auch Tracking-, Marketing- und weitere Tools einsetzt, ist ein Cookie-Consent-Banner für die gesamte Website in Erwägung zu ziehen (siehe unten).
Empfehlung für alle WordPress Webseitenbetreiber: Schließen Sie einen AVV-Auftragsverarbeitungsvertrag mit Ihrerm Provider ab. Gegebenenfalls auch mit weiteren Drittanbietern, welche persönliche Daten verarbeiten, zum Beispiel per Serverlogfiles, Webalizer, AStats etc.
Leistungen:
Gerne helfe ich Ihnen beim Erstellen Ihrer Datenschutz- und Impressum-Seiten oder füge Ihrer Website Datenschutztexte hinzu, die per Generator oder durch Ihre Rechtsberatung erstellt wurden.
- Beratung
- Erstellung von Impressum und Datenschutztexten per Online-Generatoren
- Einbindung von einzelnen Einwilligungsabfragen
- Einbindung von Cookie-Consent-Bannern
- Spamschutz und Datenschutzeinverständnis für Formulare
DSGVO & ePVO & TTDSG – Etwas ausführlicher:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), englisch: General Data Protection Regulation (GDPR).
- Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (ePVO/ePV: ePrivacy-Verordnung (2002/58/EG), auch „EU-Cookie-Richtlinie“).
- Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).
Datenschutztexte, Cookie-Hinweise und anonymisierte IP-Adressen – ein kleiner Ratgeber für Ihre WordPress Websites.
Webfonts von Google oder Adobe etc.: Schriftarten sollten lokal eingebunden werden!
Hierzu das Urteil: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-612
Es können auch ’sichere‘ Webfonts wie Arial verwendet werden, die auf fast allen Geräten vorhanden sind, sofern Ihr Design dies zulässt.
Toll wäre, wenn alle Betriebssysteme wie Microsoft-Windows, Apple OS, Google Andorid, Linux etc. (oder alle Browser…) die Top-100 Webfonts mitliefern würden. Das würde zusätzlich auch Ressourcen, Trafik und CO₂ sparen.
Cookies
Für technisch notwendige Cookies (Session-Cookies, zum Beispiel vom WordPress-Core und für Sprachwechsel), welche nur kurz während des Besuchs der Website gesetzt werden, ist kein Cookie Banner erforderlich. Hierfür reicht ein Absatz über Verwendung und Funktionsweise in der Datenschutzerklärung.
Für alle anderen Cookies (Tracking, Marketing, weitere Funktionen und Tools) ist eine Einwilligung nötig. Wichtig: Ohne unzulässige Nutzerbeeinflussung zum Beispiel durch ungleiche Darstellung der Ablehungsoption.
Die Einwilligung kann für die gesamte Website oder nur auf einzelnen Unterseiten implementiert werden, auf denen zum Beispiel ein Youtube-Video eingebunden ist.
Links zu Pflichtangaben wie Impressum und Datenschutzerklärung dürfen nicht vom Cookie-Consent-Banner überdeckt werden.
Analyse-Programme und Plugins wie zum Beispiel Google Analytics und Youtube sollten datenschutzkonform lediglich anonymisierte IP-Adressen übermitteln.
Hier einige gängige Tools, die eine Einwilligung benötigen:
- Google Maps (einschließlich individuelle Google Map mit Google Maps API)
- Google ReCaptcha (läd ggf. auch Google Webfonts!)
- Google Analytics (Tracking Cookies)
- Google Conversion-Tracking
- Google Tag Manager
- Google Ads
- Google AdSense
- Google DoubleClick
- Youtube & Vimeo
- Matomo (ehemals Piwik)
- Facebook Pixel
- Facebook Conversion API
- WordPress Plugins (WP Statistics) und andere CMS
- Newsletter-Anmeldung/Versand
Anpassung Ihrer rechtlicher Texte an EU-Datenschutz-Grundverordnung und ePrivacy:
Eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung sollte individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt werden.
Worauf man achten sollte:
Welche Absätze in keiner Datenschutzerklärung fehlen sollten und welche Änderungen anzuraten sind, ist abhängig von der Funktionalität auf Ihrer Website sowie von Größe und Gesellschaftsform Ihres Unternehmens. Hierbei erklären Sie möglichst einfach, wie Sie mit persönlichen Daten umgehen. Für die meisten Webseiten ohne automatisierter Datenverarbeitung ist die Aufnahme folgender Absätze für die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Ihre Datenschutztexte zu empfehlen. Dazu gehören, soweit zutreffend:
- Datenverarbeitung
- Weitergabe personenbezogener Daten (Drittanbieter etc.)
- Sicherheit personenbezogener Daten
- Personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen
- Auskunftsrecht
- Speicherung, Speicherdauer, Speicherort
- Datenübertragbarkeit / Anbieterwechsel
- Recht auf Löschung / Recht auf Vergessenwerden
- Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung / Widerrufsrecht
- Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
- Cookies
- Soziale Netzwerke
Berechtigtes Interesse?
Tracking: Berechtigtes Interesse versus Nutzerfreundlichkeit – Tracking kann bei „berechtigtem Interesse“ nach Einholung einer Einwilligung eingesetzt werden. Hierbei sollte auch eine Abwägung zwischen Nutzen, Aufwand und Nutzerfreundlichkeit erfolgen, da bereits die Abfrage einer Einwilligung zum Verlassen der Webseite und somit zu einer erhöhten Absprungrate führen kann. Soll Tracking lediglich zu statistischen Zwecken eingesetzt werden, kann gegebenenfalls auf eine Auswertung der Serverlogfiles ausgewichen werden, zum Beispiel per Webalizer, AStats oder Matomo.
gMaps Hinweis: Bitte beachten, dass es urheberrechtlich nicht erlaubt ist, Screenshots von Google Maps zum Beispiel als Vorschaubild für Google Maps einzubinden. Google hat eine entsprechende Nutzung von Google Maps untersagt.
Hinweise:
Obige Empfehlungen sind nicht rechtsverbindlich. Beratungen durch CE WebDesign München zu Ihrem Impressum und Ihren Datenschutztexten stellen lediglich Empfehlungen dar und sind keine Rechtsberatung und garantieren keine rechtssicheren Texte. Eine rechtliche Überprüfung der Texte wird angeraten. CE WebDesign München übernimmt keine Haftung für im Auftrag von Kunden erstellte Inhalte auf deren Webseiten. Für die Inhalte der durch CE WebDesign München erstellten Websites ist ausschließlich der Betreiber der jeweiligen Websites verantwortlich.